ECHTZEIT
Floristik & Dekoration
Hochzeits- & Eventplanung
Social Media
Katharina Lütkepicht
August Grieße Straße 3
32130 Enger
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
ECHTZEIT ist tätig in den Bereichen Floristik, Dekoration, Eventdesign, Hochzeits- und Eventplanung, Social-Media-Marketing, Influencer-Marketing, Content Creation sowie Social-Media-Betreuung und Marketingkooperationen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen ECHTZEIT und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Lieferungen, Leistungen und Angebote von ECHTZEIT erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ECHTZEIT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss und Schriftform
Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot von ECHTZEIT zustande, das zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Post, E-Mail oder WhatsApp an den Auftraggeber oder Besteller übermittelt wird, sowie durch den Zugang der schriftlichen Annahme des Angebots bei ECHTZEIT. Als schriftliche Annahme gilt insbesondere die bestätigende Unterschrift auf dem Angebot. Alternativ kann ein Vertrag auch durch die tatsächliche Durchführung des Auftrags zustande kommen.
Die wesentlichen Vertragsbestandteile werden im Angebot festgehalten. Hierzu zählen insbesondere der Auftragsgegenstand, die einzelnen Leistungen, etwaige Sonderwünsche sowie die vereinbarte Vergütung.
Der Vertragsschluss selbst sowie wesentliche nachträgliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einfache Änderungen, die die wesentlichen Vertragsbestandteile unberührt lassen, sind auch in Textform zulässig, insbesondere per E-Mail, SMS oder WhatsApp. Änderungen sind grundsätzlich nur bis spätestens drei Wochen vor der Vertragsdurchführung und nur mit ausdrücklicher Bestätigung oder Zustimmung von ECHTZEIT möglich.
Sofern es zur Durchführung des Vertrages kurzfristig und zwingend erforderlich ist und der Auftraggeber nicht erreichbar sein sollte, ist ECHTZEIT berechtigt, im Einzelfall Anpassungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind, den wesentlichen Vertragsinhalt nicht verändern und erforderlich sind, um das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.
Für Angebote, Konzepterstellungen, Verträge, Fotomaterialien und sonstige Unterlagen behält sich ECHTZEIT das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ECHTZEIT zulässig.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungszeit und Annahmeverzug des Auftraggebers
Vertragsgegenstand sind die im angenommenen Angebot konkret bezeichneten Waren und Dienstleistungen.
Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen, insbesondere Abholungen von Mietgegenständen oder Dekorationen, können mit einem Zuschlag von bis zu einhundert Prozent berechnet werden.
Mietgegenstände dürfen nur dann über das vereinbarte Leistungsdatum hinaus vom Auftraggeber mitgenommen oder zurückbehalten werden, wenn dies die Auftragslage zulässt und ECHTZEIT zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Sämtliche Mietgegenstände sind spätestens innerhalb von drei Tagen unbeschädigt, vollständig, entleert und gereinigt zurückzugeben. Bei unterlassener oder unzureichender Reinigung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei verspäteter Rückgabe nach mehr als drei Tagen wird eine um dreißig Prozent erhöhte Tagesmiete fällig. Bei Bruch, Beschädigung oder Verlust wird der jeweilige Warenwert in Rechnung gestellt.
Die von ECHTZEIT geschuldeten Leistungen müssen zu den vertraglich vereinbarten Leistungszeiten erfüllbar sein, da ECHTZEIT auf die Einhaltung eines verbindlichen Zeitplans angewiesen ist. Verspätungen, die nicht von ECHTZEIT zu vertreten sind, insbesondere Verzögerungen im Veranstaltungsort, in der Kirche, im Restaurant oder durch den Auftraggeber, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
Nimmt der Auftraggeber die Leistungen nicht zur vereinbarten Zeit ab, gerät er in Annahmeverzug. ECHTZEIT behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlands werden anfallende Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich berechnet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Diese Kosten können insbesondere Transportkosten, Fahrtkosten, Unterkunftskosten sowie Verpflegungs- und Spesenpauschalen umfassen.
Bei Hochzeitsplanungen oder Veranstaltungen, bei denen ECHTZEIT als Hochzeits- oder Eventplanerin tätig wird, entstehen unabhängig davon, ob die Veranstaltung im In- oder Ausland stattfindet, zusätzliche Reise- und Nebenkosten, sofern ein persönlicher Einsatz vor Ort erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Flugkosten, Transferkosten, Hotel- und Unterkunftskosten, Mietwagenkosten, Transportkosten sowie Verpflegungs- und Spesenpauschalen.
Diese Kosten sind nicht Bestandteil des vereinbarten Planungshonorars und werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung im Angebot oder Vertrag getroffen wurde. Alternativ können Unterkunft und Transportmittel nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber bereitgestellt oder übernommen werden.
§ 3a Zusatzleistungen und Mehraufwand
Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang der Hochzeits- oder Eventplanung hinausgehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Recherchen, weitere Anfragen, erneute Angebotseinholungen, zusätzliche Abstimmungen, die Koordination weiterer Dienstleister sowie sonstigen Mehraufwand, der über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht.
Eine persönliche Besichtigung der Hochzeits- oder Eventlocation vor Ort gilt ebenfalls als gesondert zu vergütende Zusatzleistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist.
Sofern innerhalb der von ECHTZEIT präsentierten favorisierten Dienstleisterauswahl keine passende Entscheidung getroffen wird und auf Wunsch des Auftraggebers eine weiterführende Recherche oder eine erneute Angebotseinholung erfolgt, wird auch dieser zusätzliche Aufwand gesondert berechnet.
Die entstehenden Zusatzkosten werden vorab transparent kommuniziert und individuell abgestimmt.
§ 4 Zahlungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug auf das von ECHTZEIT angegebene Konto zu leisten. Eine Zahlung per Scheck wird nicht akzeptiert.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent der Auftragssumme zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein endgültiger Auftragswert bekannt, wird zur Terminsicherung eine Anzahlung in Höhe von fünfhundert Euro fällig.
Die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags ist von der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung abhängig. Bei Nichtzahlung erfolgen weder Wareneinkauf noch Planungsaufnahme. Verzögerungen, die hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von ECHTZEIT.
Bei Dekorations- und Mietgegenständen wird zusätzlich eine Leihgebühr beziehungsweise Kaution in Höhe von zweihundertfünfzig Euro erhoben. Die Rückerstattung erfolgt nach vollständiger, fristgerechter Rückgabe der Mietgegenstände in unbeschädigtem, vollständigem und gereinigtem Zustand. Bei Beschädigung, Verlust oder außergewöhnlicher Verschmutzung wird die Leihgebühr ganz oder teilweise einbehalten beziehungsweise mit entstehenden Kosten verrechnet.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Für Mahnungen werden pauschale Mahnkosten in Höhe von sieben Euro und fünfzig Cent pro Mahnung erhoben.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von ECHTZEIT.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.
Aufgrund schwankender Blumenpreise behält sich ECHTZEIT eine Preissteigerung von bis zu zehn Prozent vor.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte vereinbaren die Parteien ein Kündigungsrecht für den Fall, dass aufgrund höherer Gewalt das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. Stornierungen bedürfen der Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Erklärende.
Für alle Leistungen von ECHTZEIT, insbesondere im Bereich Floristik, Dekoration sowie Hochzeits- und Eventplanung, gelten einheitlich folgende Rücktritts- und Stornierungsregelungen.
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden bis sechs Monate vor dem Leistungs- beziehungsweise Veranstaltungstermin fünfzig Prozent des jeweils vereinbarten Gesamthonorars beziehungsweise der Auftragssumme fällig.
Bei einer Stornierung bis drei Monate vor dem Leistungs- beziehungsweise Veranstaltungstermin werden achtzig Prozent des jeweils vereinbarten Gesamthonorars beziehungsweise der Auftragssumme fällig.
Ab drei Monaten vor dem Leistungs- beziehungsweise Veranstaltungstermin oder bei Abbruch der Leistung oder Planung werden einhundert Prozent des jeweils vereinbarten Gesamthonorars beziehungsweise der Auftragssumme fällig.
Die vorgenannten Pauschalen berücksichtigen insbesondere den entgangenen Gewinn sowie bereits erbrachte Planungs-, Konzeptions-, Abstimmungs- und Vorbereitungsleistungen. Anzahlungen werden auf die jeweils geschuldeten Beträge angerechnet. Bereits erbrachte Leistungen sind nicht erstattungsfähig.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Junggesellenabschiede sind von der Stornierung ausgeschlossen und nach Buchung verbindlich.
Bei Hochzeits- und Eventplanungsleistungen handelt es sich um individuelle Dienstleistungen. Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Leistung aus Gründen, die nicht von ECHTZEIT zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wird.
§ 5a Beendigung der Zusammenarbeit aus wichtigem Grund
Eine vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit ist wesentliche Grundlage der Leistungen von ECHTZEIT. ECHTZEIT ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das für die Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, eine respektvolle und konstruktive Kommunikation nicht mehr gewährleistet werden kann, wiederholt gegen wesentliche vertragliche Vereinbarungen verstoßen wird, der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung nicht erbringt oder sich mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits veranlasste, beauftragte oder nicht mehr stornierbare Aufwendungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang abgerechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet.
Soweit ECHTZEIT infolge der Vertragsbeendigung Aufwendungen erspart, werden diese berücksichtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von ECHTZEIT bleiben unberührt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Schadensersatzansprüche gegen ECHTZEIT sind ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen durch sich selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte.
Naturbedingte Abweichungen bei Blumen, Pflanzen und sonstigen Naturmaterialien, insbesondere hinsichtlich Farbton, Blütenstand, Form, Größe oder saisonaler Verfügbarkeit, stellen keinen Mangel dar, sofern das vereinbarte Gesamtkonzept nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Mängel an Schnittblumen, Topfpflanzen sowie Dekorationsgegenständen sind innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Übergabe beziehungsweise Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen und durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Später eingehende Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden.
Für Leistungen externer Dienstleister, die im Rahmen der Planung, Vermittlung oder Abrechnung über ECHTZEIT eingebunden werden, insbesondere Locations, Caterer, Fotografen, Musiker oder Technikdienstleister, wird keine Haftung für deren Leistungserbringung übernommen. Die Ausführung dieser Leistungen erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Dienstleister. Für Qualität, Durchführung, Terminierung und etwaige Mängel haftet ausschließlich der jeweilige ausführende Anbieter.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren und von ECHTZEIT nicht zu vertretenden Ereignissen, besteht keine Haftung für Verzögerungen, Einschränkungen oder Ausfälle. Soweit die Durchführung der Leistung unmöglich wird, entfällt die Leistungspflicht von ECHTZEIT.
§ 8 Nutzung
Die gemieteten Waren dürfen ausschließlich gemäß ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.
Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass von ECHTZEIT erstelltes Bild- und Videomaterial für die Website sowie für Social-Media-Zwecke genutzt werden darf, sofern dem nicht vorab ausdrücklich widersprochen wurde.
§ 9 Netzwerkpartner und Partnerlisting
Dieser Paragraph gilt ergänzend für alle Verträge zwischen ECHTZEIT und Netzwerkpartnern, die als Empfehlung auf der Webseite von ECHTZEIT dargestellt werden. Netzwerkpartner sind Unternehmer.
ECHTZEIT bietet Netzwerkpartnern die Möglichkeit, als empfohlener Netzwerkpartner auf der Webseite präsentiert zu werden. Die Präsentation kann insbesondere eine Kurzbeschreibung der Dienstleistung, die Darstellung von Bild- und Logomaterial, eine Verlinkung zur eigenen Webseite sowie eine Verlinkung zum Instagram-Profil umfassen.
Die Darstellung erfolgt ausdrücklich ohne Erfolgs-, Umsatz- oder Reichweitengarantie und stellt eine unverbindliche Empfehlung dar.
Der Netzwerkpartner stellt ECHTZEIT alle erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Logos, Bilder und Verlinkungen, zur Verfügung und versichert, über die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Urheberrechte zu verfügen. Der Netzwerkpartner räumt ECHTZEIT das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte für das Partnerlisting zu verwenden.
Das Partnerlisting wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit abgeschlossen, regelmäßig für ein Jahr ab Vertragsabschluss. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Veröffentlichung erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb der vereinbarten Frist.
Die Kündigung des Partnerlistings ist mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich per E-Mail einzureichen. Die Kündigung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch ECHTZEIT als wirksam. Eine vorzeitige Kündigung berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
ECHTZEIT haftet nicht für Inhalte, Angebote, Leistungen oder Rechtsverstöße des Netzwerkpartners. Der Netzwerkpartner stellt ECHTZEIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Darstellung oder Verlinkung des Netzwerkpartners resultieren.
ECHTZEIT ist berechtigt, das Partnerlisting aus wichtigem Grund vorzeitig zu entfernen, insbesondere bei Verstößen gegen geltendes Recht, rufschädigendem Verhalten, falschen oder irreführenden Angaben oder dem Verlust der unternehmerischen Seriosität. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Nutzung von Medien durch Kooperationspartner
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vorbereitung, des Aufbaus sowie während der Veranstaltung durch ECHTZEIT oder durch von ECHTZEIT beauftragte Dienstleister Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden dürfen.
Diese Aufnahmen dürfen von ECHTZEIT zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Eigenwerbung, Portfoliozwecke sowie für Veröffentlichungen auf der Webseite, in sozialen
Netzwerken, in Printmedien, in Präsentationen sowie zu Marketing- und Werbezwecken genutzt werden.
Dies gilt auch dann, wenn auf den Aufnahmen Personen erkennbar sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmer der Veranstaltung hierüber zu informieren.
Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ein Widerruf dieser Einwilligung ist nur aus wichtigem Grund und mit Wirkung für die Zukunft möglich.
§ 11 Referenznennung und Portfolio
ECHTZEIT ist berechtigt, durchgeführte Veranstaltungen, Dekorationskonzepte und Planungsleistungen als Referenzprojekt zu nennen und darzustellen.
Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Webseite, in Social-Media-Kanälen, in Präsentationen, Portfolios, Presseveröffentlichungen sowie in Marketingunterlagen.
§ 12 Contentproduktion und Social Media
ECHTZEIT ist berechtigt, während der Vorbereitung, des Aufbaus und der Veranstaltung Inhalte in Form von Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen, um diese für Social-Media-Beiträge, Stories, Reels, Marketingmaterialien sowie zur Dokumentation der Veranstaltung zu verwenden.
Diese Inhalte können insbesondere auf den Social-Media-Kanälen von ECHTZEIT sowie auf weiteren Kanälen veröffentlicht werden, die in Verbindung mit ECHTZEIT stehen.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestimmter Inhalte besteht nicht.
§ 13 Kooperationen, Empfehlungen und Creator-Inhalte
ECHTZEIT arbeitet im Rahmen von Veranstaltungen teilweise mit Netzwerkpartnern und anderen Dienstleistern zusammen.
In diesem Zusammenhang kann ECHTZEIT Inhalte erstellen, in denen beteiligte Dienstleister genannt, markiert oder verlinkt werden.
Veröffentlichungen können insbesondere auf Social-Media-Plattformen erfolgen und auch werbliche Inhalte darstellen.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestimmter Inhalte oder zur Erzielung einer bestimmten Reichweite besteht nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Empfehlungen von Dienstleistern erfolgen unverbindlich und ohne Garantie für Qualität, Preis oder Verfügbarkeit.
§ 14 Nutzung von Bildmaterial durch andere Dienstleister
Foto- und Videomaterial, auf dem Leistungen von ECHTZEIT, insbesondere Floristik, Dekoration, Eventgestaltung oder Planung, erkennbar sind, darf von anderen beteiligten Dienstleistern nur unter Nennung von ECHTZEIT verwendet werden.
Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken soll, sofern technisch möglich, eine entsprechende Verlinkung des Instagram-Accounts von ECHTZEIT erfolgen.
§ 14 a Foto- und Videonutzungsrechte
ECHTZEIT ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen der eigenen Leistungen, Dekorationen, Arrangements, Konzepte sowie des Veranstaltungsumfelds selbst zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen.
ECHTZEIT ist berechtigt, entstandenes Bild- und Videomaterial zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für eigene Marketing- und Präsentationszwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf Webseiten, in Social-Media-Kanälen, in Portfolios, Präsentationen, Presseveröffentlichungen sowie in sonstigen Werbe- und Kommunikationsmedien.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videomaterial, welches durch ihn selbst oder durch beauftragte Fotografen, Videografen oder andere Dienstleister erstellt wurde, ECHTZEIT für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung gestellt und genutzt werden darf.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass auf dem Bild- und Videomaterial auch Personen, insbesondere das Brautpaar, Gäste oder sonstige Beteiligte der Veranstaltung, erkennbar sein können. Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen der abgebildeten Personen zur Erstellung und Nutzung der Aufnahmen vorliegen.
Soweit ECHTZEIT Bild- oder Videomaterial durch den Auftraggeber oder durch beauftragte Dienstleister zur Verfügung gestellt wird, räumt der Auftraggeber ECHTZEIT das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene Werbe- und Präsentationszwecke ein.
Sollte der Auftraggeber einer Nutzung von Bild- oder Videomaterial widersprechen, ist dies vor der Veranstaltung ausdrücklich und schriftlich mit ECHTZEIT zu vereinbaren. Erfolgt keine entsprechende Vereinbarung, gilt die Nutzung zu den vorstehend genannten Zwecken als gestattet.
§ 14 b Influencer- und Kooperationsvereinbarungen
Sofern ECHTZEIT als Influencerin oder im Rahmen von Marketing-, Social-Media- oder Kooperationsmaßnahmen beauftragt wird, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachfolgenden Regelungen.
Leistungsumfang, Veröffentlichungen, Inhalte sowie etwaige Gegenleistungen werden grundsätzlich in einem gesonderten Kooperations- oder Zusatzvertrag individuell festgelegt.
Die Urheber- und Nutzungsrechte an von ECHTZEIT erstellten Inhalten, insbesondere Foto-, Video- und Social-Media-Content, verbleiben grundsätzlich bei ECHTZEIT. Dem Auftraggeber wird lediglich das im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbarte Nutzungsrecht eingeräumt.
Die Nutzung der Inhalte ist auf den jeweils vertraglich vereinbarten Zweck, Zeitraum und Umfang beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie einer zusätzlichen Vergütung.
Eine Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung der Inhalte oder Nutzungsrechte an Dritte, insbesondere an Agenturen, Partnerunternehmen, Medien oder andere Plattformen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ECHTZEIT nicht gestattet.
Die Nutzung der Inhalte für Werbeanzeigen, Kampagnen, Anzeigen, Printmedien, Webseiten, Drittplattformen oder sonstige kommerzielle Verwendungen über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung sowie einer zusätzlichen Vergütung.
Werden vereinbarte Zahlungen oder Gegenleistungen durch den Auftraggeber nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, ist ECHTZEIT berechtigt, die vereinbarten Leistungen sowie eingeräumte Nutzungsrechte gemäß der vereinbarten Vergütung vollständig in Rechnung zu stellen.
§ 14 c Kooperationen mit Influencern und Content Creatorn
Beauftragt ECHTZEIT Influencer oder Content Creator zur Bewerbung der Marke, der Leistungen oder von Veranstaltungen von ECHTZEIT, werden Art, Umfang und Inhalte der Zusammenarbeit grundsätzlich in einem gesonderten Kooperations- oder Zusatzvertrag individuell festgelegt.
Werden Leistungen oder Dienstleistungen von ECHTZEIT im Rahmen einer Kooperation ganz oder teilweise kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung gestellt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer vereinbarten Gegenleistung des Influencers oder Content Creators.
Die Gegenleistungen, insbesondere Veröffentlichungen, Beiträge, Stories, Reels, Markennennungen, Verlinkungen oder sonstige Präsentationen von ECHTZEIT, werden im jeweiligen Kooperations- oder Zusatzvertrag konkret festgelegt.
Werden die vereinbarten Gegenleistungen ganz oder teilweise nicht, verspätet oder nicht vertragsgemäß erbracht, ist ECHTZEIT berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen nachträglich gemäß der üblichen Vergütung vollständig in Rechnung zu stellen.
Weitere Regelungen, insbesondere zu Veröffentlichungen, Nutzungsrechten, Laufzeiten oder Vergütungen, können im jeweiligen Kooperations- oder Zusatzvertrag individuell vereinbart werden.
§ 15 Saisonale und lieferbedingte Abweichungen bei Floristik
Aufgrund saisonaler Verfügbarkeit sowie marktbedingter Schwankungen kann es bei Blumen und Pflanzen zu Abweichungen einzelner Sorten, Farben oder Größen kommen.
ECHTZEIT ist berechtigt, nicht verfügbare Blumen, Pflanzen oder Materialien durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern das Gesamtkonzept der Gestaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§ 16 Zugang zur Location und organisatorische Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Veranstaltungslocation zu den vereinbarten Auf- und Abbauzeiten gewährleistet ist.
Verzögerungen, die durch eingeschränkten Zugang, organisatorische Abläufe der Location oder durch Dritte entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von ECHTZEIT.
§ 17 Outdoor-Veranstaltungen und Wetterbedingungen
Bei Veranstaltungen im Außenbereich trägt der Auftraggeber das Risiko wetterbedingter Beeinträchtigungen.
ECHTZEIT haftet nicht für Schäden oder Einschränkungen der dekorativen Gestaltung, die durch Witterungseinflüsse entstehen.
§ 18 Werbung und Kooperationen
ECHTZEIT kann im Rahmen der Veranstaltung Inhalte erstellen, die zur Darstellung der Veranstaltung sowie zur Präsentation beteiligter Dienstleister verwendet werden.
Veröffentlichungen können insbesondere auf Social-Media-Kanälen oder auf Branchenplattformen erfolgen und auch werbliche Inhalte enthalten.
Die Veröffentlichung von Beiträgen, Markierungen oder Verlinkungen von Dienstleistern erfolgt nach eigenem Ermessen von ECHTZEIT.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestimmter Inhalte oder zur Erzielung einer bestimmten Reichweite besteht nicht.
§ 19 Darstellung auf Plattformen und Netzwerkseiten
ECHTZEIT ist berechtigt, Veranstaltungen, Dekorationskonzepte und Planungsleistungen als Referenz auf Plattformen, Branchenportalen oder Netzwerkseiten darzustellen, auf denen ECHTZEIT vertreten ist oder Inhalte veröffentlicht.
§ 20 Vermittlung und Empfehlungen von Dienstleistern
ECHTZEIT bietet Empfehlungen sowie die Vermittlung von Hochzeits- und Eventdienstleistern an Brautpaare sowie an andere Veranstalter und Auftraggeber an.
Die Auswahl der empfohlenen Dienstleister erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage von Erfahrung, Referenzen und persönlicher Einschätzung.
ECHTZEIT stellt ausschließlich den Kontakt zwischen Auftraggebern und den jeweiligen Dienstleistern her.
Eine Garantie für die Verfügbarkeit, Qualität oder Durchführung der angebotenen Dienstleistungen durch den jeweiligen Dienstleister wird nicht übernommen.
§ 20 a Dienstleisterempfehlung und Vergütung
Im Rahmen der Hochzeits- und Eventplanung spricht ECHTZEIT ausgewählte Empfehlungen für Dienstleister aus, die nach fachlicher Einschätzung zum individuellen Konzept der Veranstaltung passen.
Für die Vermittlung, Koordination oder Organisation von Dienstleistern kann ECHTZEIT eine gesonderte Vergütung erhalten. Diese kann entweder gegenüber dem Auftraggeber als Vermittlungsgebühr oder durch den jeweiligen Dienstleister als Provision erfolgen, sofern dies im Einzelfall vertraglich vereinbart oder branchenüblich ist.
ECHTZEIT ist ferner berechtigt, einzelne Leistungen oder Fremdleistungen im eigenen Namen einzukaufen und im Rahmen des Gesamtkonzepts an den Auftraggeber weiterzugeben. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung über ECHTZEIT.
Die Auswahl und Empfehlung von Dienstleistern erfolgt qualitätsorientiert und im Interesse eines stimmigen und hochwertigen Gesamtkonzepts.
§ 21 Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Dienstleister
Leistungsverträge können je nach Leistungsumfang entweder zwischen dem Auftraggeber und ECHTZEIT oder zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande kommen.
Für Inhalt, Durchführung, Qualität, Terminabsprachen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister verantwortlich.
§ 22 Vermittlungsgebühr und Provision
Bei einer erfolgreichen Buchung eines Dienstleisters auf Grundlage einer Empfehlung oder Vermittlung durch ECHTZEIT fällt eine Vermittlungsgebühr oder Provision an.
Die Höhe sowie die Art der Vergütung werden individuell mit dem jeweiligen Dienstleister vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen ECHTZEIT und dem jeweiligen Dienstleister.
§ 23 Haftungsausschluss
ECHTZEIT haftet nicht für Leistungen, Handlungen oder Unterlassungen der empfohlenen oder vermittelten Dienstleister.
Dies gilt insbesondere für Terminverzögerungen, Leistungsqualität, Ausfälle, Vertragsverletzungen oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Dienstleisters entstehen.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Eine Haftung von ECHTZEIT beschränkt sich im Übrigen auf Fälle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 24 Nutzung von Empfehlungen und Referenzen
ECHTZEIT behält sich vor, empfohlene oder vermittelte Dienstleister im Rahmen der eigenen Empfehlungsliste sowie für Marketing- und Kommunikationszwecke zu nennen.
Ebenso können Referenzen aus vermittelten Projekten für Präsentations- und Werbezwecke verwendet werden, sofern keine berechtigten Interessen der beteiligten Parteien entgegenstehen.
§ 25 Änderungen der Empfehlungsliste
ECHTZEIT behält sich vor, Dienstleister jederzeit ohne Angabe von Gründen aus der Empfehlungsliste zu entfernen oder die Zusammenarbeit zu beenden.
Ein Anspruch auf dauerhafte Aufnahme in die Empfehlungsliste besteht nicht.
§ 26 Umgehungsschutz
Dienstleister sowie Auftraggeber verpflichten sich, Vermittlungen, die durch eine Empfehlung oder Kontaktvermittlung von ECHTZEIT zustande kommen, nicht zu umgehen.
Kommt es infolge einer Empfehlung oder Kontaktvermittlung durch ECHTZEIT zu einer Beauftragung zwischen Auftraggeber und Dienstleister, gilt diese Vermittlung als durch ECHTZEIT erfolgt.
Eine direkte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Dienstleister außerhalb der Vermittlung über ECHTZEIT mit dem Ziel, eine vereinbarte Vermittlungsgebühr oder Provision zu umgehen, ist unzulässig.
§ 27 Provisionsschutz
Wird infolge einer Empfehlung oder Kontaktvermittlung durch ECHTZEIT innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten eine Buchung oder Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Dienstleister vereinbart, gilt diese als vermittelte Leistung.
In diesem Fall besteht weiterhin Anspruch auf eine vereinbarte Vermittlungsgebühr oder Provision.
Dies gilt auch dann, wenn die Buchung zu einem späteren Zeitpunkt oder außerhalb der ursprünglichen Anfrage erfolgt.
§ 28 Vertraulichkeit von Anfragen
Alle über ECHTZEIT übermittelten Anfragen, Kontaktdaten sowie Informationen von Auftraggebern oder Dienstleistern sind vertraulich zu behandeln.
Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur im Rahmen der jeweiligen Vermittlung oder mit Zustimmung der betroffenen Parteien zulässig.
Dienstleister verpflichten sich, erhaltene Informationen ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage zu verwenden.
§ 29 Vermittlung internationaler Veranstaltungen und Destination Events
ECHTZEIT vermittelt auf Anfrage auch Dienstleister für internationale Veranstaltungen, insbesondere für Destination-Hochzeiten sowie Events im Ausland.
Die Vermittlung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage von Erfahrung, Referenzen und vorhandenen Kontakten zu internationalen Dienstleistern.
ECHTZEIT übernimmt keine Haftung für landesspezifische Vorschriften, Genehmigungen, rechtliche Anforderungen oder sonstige organisatorische Rahmenbedingungen, die im jeweiligen Veranstaltungsland gelten.
Die Verantwortung für die Einhaltung lokaler gesetzlicher Bestimmungen, Genehmigungen sowie für die Durchführung der jeweiligen Dienstleistungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Dienstleister sowie beim Auftraggeber.
§ 30 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Empfehlungen, Vermittlungen sowie Dienstleistungen von ECHTZEIT im Bereich Hochzeiten, Events und Veranstaltungen sowie für Leistungen im Bereich Social Media und Marketing.
Sie gelten für alle Anfragen, Vermittlungen, Kooperationen und Dienstleistungen zwischen ECHTZEIT, Auftraggebern sowie empfohlenen oder vermittelten Dienstleistern.
§ 31 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 32 Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, ist Gerichtsstand der Sitz von ECHTZEIT.
Dies gilt auch bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder bei unbekanntem Aufenthalt des Auftraggebers.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber zusammen mit dem jeweiligen Angebot zur Verfügung gestellt. Mit der Unterzeichnung beziehungsweise Bestätigung des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden damit Bestandteil des jeweiligen Vertrags.