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AGB

ECHTZEIT

Floristik & Dekoration

Katharina Fankidejski

August Grieße Straße 3

32130 Enger

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Lieferungen, Leistungen und Angebote von ECHTZEIT Floristik erfolgen ausschließlich

aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen, Abweichende Geschäftsbedingungen

der Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss, Schriftform

2. Vertragsabschluss, Schriftform

a) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot der ECHTZEIT Floristik, das inklusive dieser AGB per Post/Mail/Whatsapp an den Auftraggeber/Besteller geschickt wird, und dem Zugang einer schriftlichen Annahme (= bestätigende Unterschrift auf dem Angebot), die an ECHTZEIT Floristik zurückgeschickt wird, zustande. Alternativ kommt ein faktischer Vertrag bei Durchführung des Auftrags zustande.

b) Die wesentlichen Vertragsbestandteile werden in dem Angebot festgehalten (Auftragsgegenstand, einzelne Leistungen, etwaige Sonderwünsche und die Preise/Vergütung).

c) Der Vertragsschluss selbst sowie ganz wesentliche nachträgliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einfache Änderungen im Sinne von Anpassungen der grundsätzlich bestehen bleibenden wesentlichen Vertragsbestandteile sind auch in Textform zulässig (§ 126a BGB, z.B. E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachrichten). Alle Änderungen sind grundsätzlich nur bis spätestens 3 Wochen vor Vertragsdurchführung und nur mit ausdrücklicher Annahmebestätigung bzw. Zustimmungserklärung von ECHTZEIT Floristik möglich (wiederum bei ganz wesentlichen nachträglichen Vereinbarungen in Schriftform, bei einfachen Anpassungen in Textform). Nur wenn es zur Durchführung des Vertrages kurzfristig und zwingend erforderlich werden sollte und der Auftraggeber nicht erreichbar ist, kann ECHTZEIT Floristik unter Ausnahme von den vorgenannten Formerfordernissen im Einzelfall auch einseitig Anpassungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vornehmen, um das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.

d) Für Angebote, Konzepterstellungen, Verträge, Fotomaterialien behält sich ECHTZEIT Floristik das Eigentums-und Urheberrecht vor und darf nur mit schriftlicher Bestätigung an Dritte weitergereicht werden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungszeit, Annahmeverzug des Auftraggebers

a) Vertragsgegenstand sind die im angenommenen Angebot spezifizierten Waren und Dienstleistungen. Dienstleistungen am Sonntag/Feiertag (z.B. Abholungen von Mietgegenständen/Deko) werden mit einem Aufschlag von 100% berechnet.

b) Mietgegenstände dürfen nur, sofern es die Auftragslage zulässt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ECHTZEIT Floristik über das vereinbarte Leistungsdatum hinaus vom Auftraggeber mit nach Hause genommen werden. Die Gegenstände sind aber spätestens innerhalb von 3 Tagen unbeschädigt, leer und dann vom Auftraggeber gereinigt zurückzugeben. Bei unterlassener oder ungenügender Reinigung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach jeweiligem Aufwand berechnet. Bei verspäteter Rückgabe nach mehr als 3 Tagen wird eine um 30% erhöhte Tagesmiete fällig.

Ber Bruch oder Verlust wird der Warenwert in Rechnung gestellt.

c) Die von ECHTZEIT Floristik geschuldeten Leistungen müssen zu den vertraglich vereinbarten Leistungszeiten erfüllbar sein, da ECHTZEIT Floristik auf die Einhaltung eines Zeitplans angewiesen ist, um den Verpflichtungen aus anderen Verträgen (z.B. mehrere Events an einem Wochenendtag) nachkommen zu können. Etwaige Verspätungen, die nicht von ECHTZEIT Floristik zu vertreten sind, wie z.B. Verzögerungen im/am Veranstaltungsort, Restaurant, Kirche etc. oder vom Auftraggeber kurzfristig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine gehen ausschließlich zu dessen Lasten.

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen nicht zur vereinbarten Zeit ab, gerät er in Annahmeverzug. ECHTZEIT Floristik behält den Anspruch auf Vergütung, hat sich aber gegebenenfalls ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

§ 4 Zahlungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

a) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug auf das von ECHTZEIT Floristik angegebene Konto zu leisten. Scheckzahlung wird nicht akzeptiert.

b) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme zum vereinbarten Datum fällig. Ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein endgültiger Auftragswert bekannt, wird eine Anzahlung in Höhe von 500,00€ für die Terminzusicherung fällig. Die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags ist abhängig von der Leistung der Anzahlung, d.h. bei Nichtzahlung erfolgt kein Wareneinkauf etc.. Durch verspätete Leistung der Anzahlung verursachte Beeinträchtigungen der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags gehen nicht zu Lasten der ECHTZEIT Floristik.

c) ECHTZEIT Floristik behält sich vor, insbesondere bei Neukunden oder bei größeren Projekten, eine Kaution in Höhe des Wertes der vermieteten Gegenstände zu verlangen.

d) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweils geltenden Basiszins zu zahlen; ECHTZEIT Floristik bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

e) Für Mahnungen werden pauschale Mahnkosten iHv 7,50 € pro Mahnschreiben vom säumigen Auftraggeber geschuldet.

f) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der ECHTZEIT Floristik.

g) Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch ECHTZEIT Floristik schriftlich anerkannt wurden, die Aufrechnung erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

h) Durch schwankende Blumenpreise behält sich ECHTZEIT Floristik eine Preissteigerung von 10% vor.

§ 5 Rücktritt, Stornierung

Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte vereinbaren die Parteien ein beiderseitiges Kündigungsrecht, wenn aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Terror o.ä.) das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. Der Auftraggeber kann grundsätzlich einen Auftrag stornieren bzw. vom Vertrag zurücktreten. Zur Wirksamkeit der vorgenannten, einseitigen Erklärungen genügt Textform (§ 126a BGB). Die Beweislast für den Zugang trägt der Erklärende.

Die von ECHTZEIT Floristik bis zur Kündigung oder Stornierung erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten und erbrachte Aufwendungen sowie der entgangene Gewinn, wie er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages ohne Kündigung angefallen wäre, zu erstatten. Alternativ zu einer konkreten Schadensbezifferung ist ECHTZEIT Floristik berechtigt, einen pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch in Höhe eines Prozentsatzes des Gesamtauftragswertes geltend zu machen, der dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum Gesamtauftrag entspricht.

Bei jeder Stornierung fällt zunächst eine Grundpauschale von 250,- € an. Hinzu kommen die folgenden, hiermit vereinbarten Prozentsätze:

Bei Stornierung bis 6 Monate vor Leistungsdatum fällt eine Pauschale in Höhe von 50% der Auftragssumme an.

Bei Stornierung bis 3 Monate vor Leistungsdatum fällt eine Pauschale in Höhe von 65% der Auftragssumme an.

Bei Stornierung bis 1 Monate vor Leistungsdatum fällt eine Pauschale in Höhe von 85% der Auftragssumme an.

Bei Stornierung bis 1 Woche vor Leistungsdatum fällt eine Pauschale in Höhe von 100% der Auftragssumme an.

ECHTZEIT Floristik kann die erhaltene Anzahlung auf die vorgenannten Ansprüche verrechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden sei.

Junggesellenabschiede sind von der Stornierung befreit.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

a) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn

aa) es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders dieser AGB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders dieser AGB beruhen,

bb) es handelt sich um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders dieser AGB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ver-wenders dieser AGB beruhen.

b) Der Auftraggeber haftet bei Verlust oder Beschädigung von vermieteten Gegenständen für sich, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und andere Dritte wie z.B. das Personal eines Veranstalters bzw. Restaurants für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

c) Sollte es bei der Bestellung von Blumendekorationen zu leichten Farbabweichungen oder Sortenabweichungen kommen, die sich bei Naturprodukten nicht gänzlich vermeiden lassen, stellt dies keinen Mangel dar.

d) Mängelrügen hat der Auftraggeber anzuzeigen

aa) bei Bepflanzungen innerhalb von 3 Wochen,

bb) bei Topfpflanzen innerhalb von 10 Tagen,

cc) bei Schnittblumen unverzüglich mit Übersendung eines Fotos,

dd) bei Dekorationen über mehrere Tage innerhalb von 24 Stunden.

e) ECHTZEIT Floristik haftet nicht bei falscher Pflege bzw. Handhabung (z.B. ungenügende Bewässerung, Aussetzen längerer, direkter Sonneneinstrahlung etc.) durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen bzw. durch Dritte aus dessen Sphäre und Einflussbereich. Dies gilt ebenso für Mängel an Naturprodukten durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Hitze, Frost).

§ 7 Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt wie verspäteten Lieferungen aufgrund von Unwettern oder anderen unvorhersehbaren Umständen übernehmen wir keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lieferung von Blumen oder bei der Durchführung von Workshops und Coachings, sowohl im Ausland als auch in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen keine Rückerstattungen möglich sind.

Gemäßs § 275 Abs. 1 BGB sind wir von der Leistungspflicht befreit, soweit die Lieferung oder Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die wir nicht zu vertreten haben. In solchen Fällen entfällt unsere Verpflichtung zur Lieferung oder Durchführung des Vertragsgegenstands.

§ 8 Nutzung

Die gemieteten Waren dürfen nur gemäß der Zweckbestimmung verwendet werden

Durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, wie Junggesellenabschieden und Hochzeiten, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass wir unsere eigenen entstandenen Fotos und Videos von der Veranstaltung auf unseren Social Media Plattformen sowie unserer Webseite veröffentlichen dürfen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Medien für Marketing- und Werbezwecke zu nutzen. Sollten Teilnehmer Bedenken bezüglich der Veröffentlichung haben, bitten wir sie, uns vor der Veranstaltung zu informieren.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 10 Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der bei Vertragsabschluss gültige Sitz der ECHTZEIT Floristik vereinbart. Dies gilt ebenso, wenn es sich beim Auftraggeber um eine Person handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.