ECHTZEIT
Floristik & Dekoration
Hochzeits- & Eventplanung
Katharina Lütkepicht
August Grieße Straße 3
32130 Enger
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Lieferungen, Leistungen und Angebote von ECHTZEIT Floristik erfolgen ausschließlich
aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
der Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss, Schriftform
a) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot der ECHTZEIT Floristik, das inklusive
dieser AGB per Post, E-Mail oder WhatsApp an den Auftraggeber/Besteller geschickt wird,
und dem Zugang einer schriftlichen Annahme (= bestätigende Unterschrift auf dem
Angebot), die an ECHTZEIT Floristik zurückgeschickt wird, zustande. Alternativ kommt ein
faktischer Vertrag bei Durchführung des Auftrags zustande.
b) Die wesentlichen Vertragsbestandteile werden in dem Angebot festgehalten
(Auftragsgegenstand, einzelne Leistungen, etwaige Sonderwünsche und die
Preise/Vergütung).
c) Der Vertragsschluss selbst sowie ganz wesentliche nachträgliche Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Einfache Änderungen im Sinne von Anpassungen der
grundsätzlich bestehen bleibenden wesentlichen Vertragsbestandteile sind auch in Textform
zulässig (§ 126a BGB, z. B. E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachrichten). Alle Änderungen sind
grundsätzlich nur bis spätestens 3 Wochen vor Vertragsdurchführung und nur mit
ausdrücklicher Annahmebestätigung bzw. Zustimmungserklärung von ECHTZEIT Floristik
möglich.
Nur wenn es zur Durchführung des Vertrages kurzfristig und zwingend erforderlich werden
sollte und der Auftraggeber nicht erreichbar ist, kann ECHTZEIT Floristik im Einzelfall auch
einseitig Anpassungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vornehmen, um das
vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.
d) Für Angebote, Konzepterstellungen, Verträge und Fotomaterialien behält sich ECHTZEIT
Floristik das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit
schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungszeit,
Annahmeverzug des Auftraggebers
a) Vertragsgegenstand sind die im angenommenen Angebot spezifizierten Waren und
Dienstleistungen. Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen (z. B. Abholungen von
Mietgegenständen/Dekoration) werden mit einem Aufschlag von 100 % berechnet.
b) Mietgegenstände dürfen nur, sofern es die Auftragslage zulässt und nur mit
ausdrücklicher Zustimmung von ECHTZEIT Floristik über das vereinbarte Leistungsdatum
hinaus vom Auftraggeber mit nach Hause genommen werden. Die Gegenstände sind
spätestens innerhalb von 3 Tagen unbeschädigt, vollständig, leer und gereinigt
zurückzugeben.
Bei unterlassener oder ungenügender Reinigung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr
nach Aufwand berechnet.
Bei verspäteter Rückgabe nach mehr als 3 Tagen wird eine um 30 % erhöhte Tagesmiete
fällig.
Bei Bruch oder Verlust wird der Warenwert in Rechnung gestellt.
c) Die von ECHTZEIT Floristik geschuldeten Leistungen müssen zu den vertraglich
vereinbarten Leistungszeiten erfüllbar sein, da ECHTZEIT Floristik auf die Einhaltung eines
Zeitplans angewiesen ist.
Etwaige Verspätungen, die nicht von ECHTZEIT Floristik zu vertreten sind (z. B.
Verzögerungen im Veranstaltungsort, Kirche, Restaurant oder durch den Auftraggeber),
gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
Nimmt der Auftraggeber die Leistungen nicht zur vereinbarten Zeit ab, gerät er in
Annahmeverzug. ECHTZEIT Floristik behält den Anspruch auf Vergütung, hat sich jedoch
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
§ 4 Zahlungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrecht
a) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug auf das von ECHTZEIT Floristik
angegebene Konto zu leisten. Scheckzahlung wird nicht akzeptiert.
b) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zum
vereinbarten Datum fällig. Ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein endgültiger
Auftragswert bekannt, wird eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € zur Terminsicherung fällig.
c) Die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags ist abhängig von der Leistung der
Anzahlung. Bei Nichtzahlung erfolgt kein Wareneinkauf oder keine Planungsaufnahme.
Verzögerungen hieraus gehen nicht zu Lasten von ECHTZEIT Floristik.
d) Bei Dekorations- und Mietgegenständen wird zusätzlich eine Leihgebühr/Kaution in
Höhe von 150,00 € erhoben.
Die Rückerstattung erfolgt nach vollständiger, fristgerechter Rückgabe der Mietgegenstände
in unbeschädigtem, vollständigem und gereinigtem Zustand.
Bei Beschädigung, Verlust oder außergewöhnlicher Verschmutzung wird die Leihgebühr
ganz oder teilweise einbehalten bzw. mit entstehenden Kosten verrechnet.
e) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils
geltenden Basiszins berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
f) Für Mahnungen werden pauschale Mahnkosten in Höhe von 7,50 € pro Mahnung
erhoben.
g) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von
ECHTZEIT Floristik.
h) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten,
unbestrittenen oder schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.
i) Aufgrund schwankender Blumenpreise behält sich ECHTZEIT Floristik eine
Preissteigerung von bis zu 10 % vor.
§ 5 Rücktritt, Stornierung
a) Allgemeines
Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte vereinbaren die Parteien ein Kündigungsrecht,
wenn aufgrund höherer Gewalt das Vertragsziel nicht erreicht werden kann.
Stornierungen bedürfen der Textform (§ 126a BGB). Die Beweislast für den Zugang trägt der
Erklärende.
b) Floristik & Dekoration sowie Hochzeits- & Eventplanung
Für alle Leistungen von ECHTZEIT, einschließlich Floristik, Dekoration sowie
Hochzeits- und Eventplanungsleistungen, gelten einheitlich folgende Rücktritts- und
Stornierungsregelungen:
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalen auf das jeweils
vereinbarte Gesamthonorar bzw. die Auftragssumme:
– bis 6 Monate vor dem Leistungs- bzw. Veranstaltungstermin: 50 %
– bis 3 Monate vor dem Leistungs- bzw. Veranstaltungstermin: 80 %
– ab 3 Monate vor dem Leistungs- bzw. Veranstaltungstermin oder bei Abbruch der
Leistung/Planung: 100 %
Anzahlungen werden auf die vorgenannten Beträge angerechnet.
Bereits erbrachte Leistungen sind nicht erstattungsfähig.
Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Junggesellenabschiede sind von der Stornierung ausgeschlossen und nach Buchung
verbindlich.
c) Dienstvertraglicher Hinweis (Hochzeits- & Eventplanung)
Bei Hochzeits- und Eventplanungsleistungen handelt es sich um individuelle
Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann
bestehen, wenn die Leistung aus Gründen, die nicht von ECHTZEIT zu vertreten sind, nicht
oder nicht vollständig in Anspruch genommen wird (§§ 611, 615 BGB).
§ 6 Gewährleistung, Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit oder bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.
b) Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen durch sich
selbst, Erfüllungsgehilfen oder Dritte.
c) Naturbedingte Abweichungen bei Blumen stellen keinen Mangel dar.
d) Mängel an Schnittblumen, Topfpflanzen sowie Dekorationsgegenständen sind
innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe bzw. Veranstaltungsbeginn schriftlich
anzuzeigen und durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren.
Später eingehende Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden.
e) Für Leistungen externer Dienstleister, die im Rahmen der Planung oder Abrechnung über
ECHTZEIT vermittelt werden (z. B. Locations, Caterer, Fotografen, Musiker,
Technikdienstleister), wird keine Haftung übernommen.
Die Ausführung dieser Leistungen erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen
Dienstleister. Für Qualität, Durchführung, Terminierung und etwaige Mängel haftet
ausschließlich der jeweilige ausführende Anbieter.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) besteht keine Haftung für
Verzögerungen oder Ausfälle.
Gemäß § 275 Abs. 1 BGB entfällt die Leistungspflicht, wenn die Durchführung unmöglich
wird.
§ 8 Nutzung
Die gemieteten Waren dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.
Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass von ECHTZEIT erstelltes Bild- und
Videomaterial für Website und Social Media genutzt werden darf, sofern dem nicht vorab
widersprochen wird.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt.
§ 10 Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, ist Gerichtsstand der Sitz von ECHTZEIT
Floristik. Dies gilt auch bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder unbekanntem Aufenthalt.
§ 11 Netzwerkpartner / Partnerlisting
a) Geltungsbereich
Dieser Paragraph gilt ergänzend für alle Verträge zwischen ECHTZEIT Floristik & Planung
und Netzwerkpartnern, die als Empfehlung auf der Webseite von ECHTZEIT Floristik &
Planung dargestellt werden.
Netzwerkpartner sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
b) Leistungsbeschreibung
ECHTZEIT Floristik & Planung bietet Netzwerkpartnern die Möglichkeit, als empfohlener
Netzwerkpartner auf der Webseite präsentiert zu werden.
Die Präsentation kann insbesondere folgende Inhalte umfassen:
● Kurzbeschreibung der Dienstleistung
● Darstellung von Bild- und/oder Logomaterial
● Verlinkung zur eigenen Webseite
● Verlinkung zum Instagram-Profil
Die Darstellung erfolgt ausdrücklich ohne Erfolgs-, Umsatz- oder Reichweitengarantie
und stellt eine unverbindliche Empfehlung dar.
c) Inhalte & Nutzungsrechte
Der Netzwerkpartner stellt ECHTZEIT Floristik & Planung alle erforderlichen Inhalte (Texte,
Logos, Bilder, Verlinkungen) zur Verfügung und versichert, über die hierfür notwendigen
Nutzungs- und Urheberrechte zu verfügen.
Der Netzwerkpartner räumt ECHTZEIT Floristik & Planung das einfache, zeitlich auf die
Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte für das Partnerlisting zu verwenden.
d) Laufzeit & Vergütung
Das Partnerlisting wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit abgeschlossen,
regelmäßig ein Jahr ab Vertragsabschluss.
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und ist zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer zu verstehen.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb der vereinbarten Frist.
e) Kündigung
Die Kündigung des Partnerlistings ist mindestens drei Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit schriftlich per E-Mail einzureichen.
Die Kündigung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch ECHTZEIT Floristik &
Planung als wirksam.
Eine vorzeitige Kündigung berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
f) Haftung
ECHTZEIT Floristik & Planung haftet nicht für Inhalte, Angebote, Leistungen oder
Rechtsverstöße des Netzwerkpartners.
Der Netzwerkpartner stellt ECHTZEIT Floristik & Planung von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die aus der Darstellung oder Verlinkung des Netzwerkpartners resultieren.
g) Beendigung aus wichtigem Grund
ECHTZEIT Floristik & Planung ist berechtigt, das Partnerlisting aus wichtigem Grund
vorzeitig zu entfernen, insbesondere bei:
● Verstößen gegen geltendes Recht
● rufschädigendem Verhalten
● falschen oder irreführenden Angaben
● Verlust der unternehmerischen Seriosität
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.